Fachgruppe Logistik-Verpflegung

Die FGr Log-V stellt im Einsatz die Verpflegung sicher. Hierzu richtet sie eine Logistikstelle Verpflegung (LogSt V) ein und betreibt diese.

 

Zu den Aufgaben der Fachgruppe Logistik-Verpflegung gehören:

  • das Einrichten und Betreiben eines Lagers im Einsatzfall
  • das Transportieren von Gütern auf dem Land
  • die Verpflegung und das Einrichten und Betreiben einer Logistikstelle
  • das Beschaffen, Bevorraten und Wälzen von Einsatzreserven
  • Darüber hinaus erfüllt die Fachgruppe Logistik-Verpflegung Unterstützungsaufgaben für andere (Teil-) Einheiten.

 

Die Fachgruppe Logistik-Verpflegung (FGr Log-V) ist als Fachgruppe im Fachzug Logistik (FZ Log) eine Teileinheit im THW und ist mindestens einmal in jedem Regionalbereich vorhanden. Dies entspricht bundesweit einer Zahl von 66 Fachgruppen.

Die Fachgruppe Logistik-Verpflegung in Burg ist dabei dem Zugtrupp des Fachzuges Logistik aus Quedlinburg unterstellt. Zusammen bilden der Zugtrupp Fachzug Logistik und die Fachgruppe Logistik Materialwirtschaft aus Quedlinburg mit der Fachgruppe Logistik Verpflegung aus Burg den Fachzug Logistik.

Gruppenführer Fachgruppe Logistik-Verpflegung

Der Gruppenführer führt die Helfer/innen seiner Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der Gruppenführer berät den Zugführer / Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe. 

Truppführer Fachgruppe Logistik-Verpflegung

Die Truppführer sind die direkten Vertreter des Gruppenführers und für die Einsatzbereitschaft ihrer Gruppe mit verantwortlich. Die Truppführer führen die Helfer ihres jeweiligen Trupps und leiten sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.